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   OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96   

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https://dejure.org/1996,5850
OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96 (https://dejure.org/1996,5850)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.1996 - 20 UF 37/96 (https://dejure.org/1996,5850)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 1996 - 20 UF 37/96 (https://dejure.org/1996,5850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 Abs. 1 § 1577 Abs. 1
    Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisses im Unterhaltsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1076
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96
    Dabei kann offen bleiben, ob in diesem prozessualen Verhalten der Parteien eine Vereinbarung zu sehen ist oder lediglich eine Abweichung von der Regel des § 426 Abs. 1 BGB "aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens" (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. FamRZ 1983, 795 ).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96
    Dementsprechend wird ein Unterhaltsanspruch nicht dadurch beeinflusst, dass ein Unterhaltsberechtigter bereits einen rechtskräftigen Titel über seinen Anspruch erwirkt hat und daraus vollstrecken kann; er ist vielmehr so zu beurteilen wie bei gleichzeitiger Entscheidung über alle Unterhaltsansprüche (BGH, FamRZ 1992, 797 ).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96
    muss (BGH, FamRZ 1987, 259 ).
  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96
    Hierbei ist freilich ein objektiver Maßstab anzulegen: Nur ein vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters aus angemessener Aufwand darf berücksichtigt werden (BGH, FamRZ 1982, 151 ; 1989, 1160).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96
    Hierbei ist freilich ein objektiver Maßstab anzulegen: Nur ein vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters aus angemessener Aufwand darf berücksichtigt werden (BGH, FamRZ 1982, 151 ; 1989, 1160).
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96
    Das mag im Einzelfall für die Leistungsfähigkeit gelten; insoweit finden die Grundsätze zur Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen Anwendung (vgl. BGH, FamRZ 1982, 157 ; 1984, 358; 1984, 657).
  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 74/82

    Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltsverpflichteten bei der Beurteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96
    Das mag im Einzelfall für die Leistungsfähigkeit gelten; insoweit finden die Grundsätze zur Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen Anwendung (vgl. BGH, FamRZ 1982, 157 ; 1984, 358; 1984, 657).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 15/86

    Annahme einer Härte wegen Weigerung, einen gemeinsamen Wohnsitz zu begründen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96
    Aus BGH, FamRZ 1987, 572, 575 f. kann entgegen Schwab/Borth (Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., IV 1014) nichts Gegenteiliges entnommen werden, weil offen bleibt, ob es um die ehelichen Lebensverhältnisse oder die Leistungsfähigkeit geht.
  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81

    Bemessung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgrundsätzen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96
    Die ehelichen Lebensverhältnisse dagegen werden von der individuellen Entscheidung der Ehegatten geprägt, in weichem Umfang sie Teile ihres Einkommens nicht mehr verbrauchen, sondern, wie hier, durch Erwerb einer Eigentumswohnung der Vermögensbildung zuführen (BGH, FamRZ 1983, 678 ).
  • OLG Bamberg, 21.12.1993 - 7 UF 81/93

    Anspruch auf Zugewinnausgleich ; Heranziehung des Substanzwertes bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1996 - 20 UF 37/96
    Insoweit ist im Sinn des § 426 Abs. 1 BGB "ein anderes bestimmt" (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1994, 958 ): Der Antragsgegner schuldet im Innenverhältnis allein.
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